Exportgeschäfte: Vorläufig keine Mindestwertgrenze bei der Ausfuhr

Die Bundesregierung beabsichtigt, bis auf weiteres keine Mindestwertgrenze für die Umsatzsteuerfreiheit der Warenausfuhr einzuführen. Dies teilte sie auf eine entsprechende Anfrage der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit. Konkret war angefragt worden, ob die Bundesregierung eine Bagatellgrenze von 100 EUR bei der umsatzsteuerfreien Ausfuhr im privaten Reiseverkehr einzuführen plant.


Eine Lieferung ist dann umsatzsteuerfrei, wenn der gelieferte Gegenstand in ein Drittland (außerhalb der EU) gelangt. Mit der Einführung einer Bagatellgrenze wäre eine solche Lieferung unter 100 EUR umsatzsteuerpflichtig. Die Bundesregierung befürchtet, dass durch die Einführung einer solchen Grenze vor allem kleinere Einzelhändler belastet würden. Außerdem wäre auch der Duty-free-Handel in See- und Flughäfen betroffen.


Die Klein- und Kleinstlieferungen im Reiseverkehr belasten allerdings die Zollbehörden. Dagegen möchte die Bundesregierung mit einer vereinfachten Erteilung der Ausfuhrbestätigungen vorgehen. Damit könnten – neben der Zollverwaltung – sowohl die Händler als auch die Reisenden entlastet werden.


Hinweis: Die Steuerbefreiung für Ausfuhren im privaten Reiseverkehr setzt voraus, dass der Kunde seinen Wohnsitz im Drittland hat. Inländer und EU-Bürger können daher beispielsweise im Duty-free-Shop an einem deutschen Flughafen nicht steuerfrei einkaufen. 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 02/2016)

Source: Mandanten-Infos