Umsatzsteuerjahreserklärung: BMF veröffentlicht Vordrucke für die Jahre 2016 und 2017
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Muster für die Vordrucke der Umsatzsteuerjahreserklärungen 2016 und 2017 bekanntgegeben. Üblicherweise wird der Vordruck für das laufende Jahr Ende des laufenden Jahres verkündet. Beachtlich ist allerdings, dass das BMF erstmals auch schon den Vordruck für die Erklärung des folgenden Jahres veröffentlicht hat. Es hat außerdem angekündigt, dass es so auch in den kommenden Jahren verfahren möchte.
Auf diese Weise soll Unternehmern, die ihr Unternehmen im laufenden Jahr einstellen und danach zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung innerhalb von einem Monat verpflichtet sind, die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung ermöglicht werden. Da die Formulare und Datensätze zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung künftig bereits zum Jahresbeginn bereitgestellt werden, können diese Unternehmer somit der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung nachkommen.
Hinweis: Bislang waren diese Unternehmen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung ausgenommen. Diese Ausnahme entfällt mit der neuen Verfahrensweise ab dem 01.01.2017.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 01/2017)
Source: Mandanten-Infos