Umsatzsteuersatz: Wann ist mit einer Besteuerung von 7 % bei E-Books zu rechnen?

Die Lieferung von Büchern unterliegt bei der Umsatzsteuer dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Der Gesetzgeber möchte damit neben weiteren Maßnahmen der Kulturförderung (Subventionierung von Museen, Theatern etc.) die kulturelle und künstlerische Betätigung auch umsatzsteuerlich fördern. Die Steuerermäßigung gilt jedoch nur für Bücher in gedruckter Form. E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien sind davon ausgenommen. Diese Ungleichbehandlung steht schon seit längerem in der Kritik. Es ist unverständlich, warum der elektronische Vertrieb von Literatur, der vor allem über das Internet stattfindet, steuerlich benachteiligt wird. 


Das findet auch die Fraktion der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Sie fragte in einer Anfrage im Deutschen Bundestag das Bundesfinanzministerium, wie es zu dieser Ungleichbehandlung steht.


Die Antwort: Die Bundesregierung will sich für die Einführung des ermäßigten Steuersatzes für E-Books und andere elektronische Informationsmedien einsetzen. Allerdings ist eine Gesetzesänderung nach ihrer Auffassung zurzeit nicht möglich, da sie gegen EU-Recht verstoßen würde. Nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie dürfen E-Books und andere elektronische Medien nur mit dem Regelsteuersatz belegt werden. Es muss daher zunächst die Richtlinie geändert werden. Dazu bedarf es eines Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission, der das alleinige Initiativrecht für solche europarechtlichen Änderungen zusteht, und einer einstimmigen Entscheidung im Europarat. Erst danach kann eine Gesetzesänderung in Deutschland vorgenommen werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 06/2016)

Source: Mandanten-Infos