Unwetterschäden: Welche Kosten sich steuerlich absetzen lassen

Orkanartige Stürme und Hochwasser verursachen in Deutschland regelmäßig hohe Schäden. Für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Gebäudereparaturen müssen Betroffene häufig hohe Summen aufwenden.


Ein kleiner Trost: Kosten infolge von Unwetterschäden lassen sich als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung absetzen, sofern sie nicht von einer Versicherung übernommen werden. Damit das Finanzamt mitspielt, müssen die Aufwendungen jedoch notwendig und existentiell sein bzw. sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Abgesetzt werden können unter anderem die selbstgetragenen Kosten für Aufräumarbeiten, die Reparatur des Wohngebäudes sowie die Neuanschaffung von Möbeln, Hausrat und Kleidung. Die Kosten dürfen den Wert der verlorenen Gegenstände aber nicht übersteigen. Aufwendungen für Vermögensgegenstände wie Schmuck oder Gemälde werden vom Fiskus zudem nicht berücksichtigt.


Hinweis: Sofern Hochwasserschäden an Mietobjekten auftreten, kann der Vermieter die selbstgetragenen Reparaturkosten am Gebäude als Werbungskosten bei seinen Vermietungseinkünften abziehen. Der Vorteil ist, dass das Finanzamt von diesen Kosten – anders als von außergewöhnlichen Belastungen – keine zumutbare Belastung abzieht.


Sofern Handwerkerlöhne für Reparaturmaßnahmen nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind oder aufgrund der zumutbaren Belastung steuerlich unberücksichtigt bleiben, lässt sich für diese Kosten zumindest der Steuerbonus für Handwerkerleistungen beanspruchen. Das Finanzamt zieht dann 20 % der Lohnkosten direkt von der tariflichen Einkommensteuer ab. Die Steuer kann so um bis zu 1.200 EUR pro Jahr gemindert werden. Für diesen Kostenabzug ist es wichtig, dass die Rechnung aufbewahrt und der Rechnungsbetrag unbar (z.B. per Überweisung) gezahlt wird.


Hinweis: Wer die Unwetterschäden in seiner Einkommensteuererklärung geltend macht, erhält die entsprechende Steuerentlastung erst über den Einkommensteuerbescheid. Arbeitnehmer können sich die Steuerersparnis schneller verschaffen, indem sie beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. In diesem Fall werden die Kosten für Unwetterschäden als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen, so dass der Arbeitnehmer einen höheren Nettolohn ausgezahlt erhält.

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zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2018)

Source: Mandanten-Infos