Erhöhung der Altersbezüge: 160.000 Rentner müssen erstmals Steuern zahlen

Zum 01.07.2016 steigen die Renten um 5,95 % im Osten und 4,25 % im Westen. Dieses kräftige Plus hat zur Folge, dass bundesweit 160.000 Rentner erstmals steuerpflichtig werden – das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf eine Anfrage des Linken-Abgebordneten Axel Troost hervor.


Allein infolge der Rentenerhöhung rechnet das BMF mit Steuermehreinnahmen von 720 Mio. EUR (in 2017) bzw. 730 Mio. EUR (in 2018). Im Jahr 2017 sollen dann insgesamt 4,4 Mio. Rentenempfänger steuerpflichtig sein – ungefähr jeder fünfte der rund 20 Mio. Rentner.


Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass Rentner in 2016 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.652 EUR pro Jahr (Grundfreibetrag bei Ledigen) steuerpflichtig werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ab einer Bruttorente in dieser Höhe direkt ein Steuerzugriff erfolgt, denn zunächst einmal muss von der Bruttorente ein individueller Rentenfreibetrag abgezogen werden, der sich nach dem Jahr des Renteneintritts richtet.


Hinweis: Wer in 2016 verrentet wird, kann 28 % seiner ersten vollen Jahresrente steuerfrei beziehen. Bei Rentenbeginn in 2017 verringert sich der steuerfreie Teil auf 26 %.


Vom verbleibenden steuerpflichtigen Teil der Rente dürfen zudem noch verschiedene Kostenpositionen wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Löhne von haushaltsnahen Dienstleistern abgezogen werden. Nach Berechnungen des DStV kommt es typischerweise bei folgenden Bruttorentenbezügen zu einer Besteuerung der Alterseinkünfte (Näherungswerte):   

Bruttorente lediger Rentner in EUR Rentenbeginn seit 2005 Rentenbeginn seit 2010 Rentenbeginn seit 2015
Ost 18.265 16.072 14.514
West 19.299 16.627 14.585

 

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zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 07/2016)

Source: Mandanten-Infos