Innergemeinschaftliche Lieferung: Warnung vor Betrug mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Autoverkäufe in einen anderen Mitgliedstaat der EU sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Abnehmer ein Unternehmer ist und das Fahrzeug für sein Unternehmen erwirbt. Die Unternehmereigenschaft weist der Abnehmer im Regelfall mit seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) nach.


Beispiel: Ein Unternehmer aus den Niederlanden kauft einen Pkw bei einem Dortmunder Kfz-Händler. Der Niederländer weist seine Unternehmereigenschaft mit einer gültigen USt-ID nach, die der Dortmunder Händler auch überprüft hat. 


Das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz (LfSt) warnt vor Betrügereien bei solchen Autoverkäufen. Dem LfSt liegen Erkenntnisse der Kriminalpolizei aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz über eine osteuropäische Tätergruppe mit Tatbeteiligten unter anderem aus Rumänien vor. Die Täter versuchen, bei deutschen Autohändlern unter Angabe einer echten ausländischen USt-ID umsatzsteuerfrei Fahrzeuge zu erwerben. Nach den bisherigen Ermittlungen ist allerdings dem tatsächlichen Inhaber der USt-ID nichts von dem Erwerb von Fahrzeugen in seinem Namen und mit seiner Nummer bekannt. Durch diese Masche wurden bereits Steuern in Höhe von mehr als 1 Mio. EUR hinterzogen. 


Das LfSt warnt davor, Fahrzeuge steuerfrei zu liefern, ohne die Identität der Käufer und des angeblichen Auftraggebers zu prüfen. In einem beschriebenen Fall war zum Beispiel besonders auffällig, dass die rumänischen Täter die USt-ID eines italienischen Unternehmers angegeben hatten. Vor allem in solchen untypischen Sachverhaltskonstellationen ist besondere Vorsicht geboten. 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 06/2016)

Source: Mandanten-Infos