Internethandel: Verkauf von 140 Pelzmänteln löst Umsatzsteuer aus

Ob Verkaufsaktivitäten im Internet der Umsatzsteuer unterliegen, hängt in erster Linie davon ab, ob der Verkäufer damit unternehmerisch tätig wird. Keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen muss daher fürchten, wer nach einer Kellerentrümpelung lediglich ein paar private Haushaltsgegenstände veräußert oder seine Briefmarkensammlung auflöst.


Ob die Schwelle zu einer unternehmerischen Tätigkeit erreicht ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich in einem Fall beleuchtet, in dem Eheleute mehr als 140 Pelzmäntel über fünf eBay-Konten verkauft hatten. Das Finanzamt war aufgrund einer anonymen Anzeige auf diese Aktivitäten aufmerksam geworden und hatte nachträglich Umsatzsteuer auf die Umsätze berechnet. Die Ehefrau wollte dem Steuerzugriff daraufhin entgehen, indem sie erklärte, dass sie lediglich die private Pelzsammlung ihrer verstorbenen Schwiegermutter aufgelöst und obendrein nur „im Auftrag“ ihres Ehemannes gehandelt habe.


Der BFH entschied jedoch, dass das Finanzamt die Umsätze zu Recht der Umsatzsteuer unterworfen hatte. Das Gericht ging davon aus, dass die Ehefrau – und nicht ihr Mann – die Lieferung von Pelzmänteln ausgeführt hatte, da sie selbst die Inhaberin der betreffenden eBay-Konten war. Dass sie lediglich im Auftrag ihres Ehemannes tätig geworden ist, konnte sie im Gerichtsverfahren nicht nachweisen. Zudem sah der BFH als erwiesen an, dass die Frau mit den Verkäufen auch unternehmerisch tätig geworden ist. Zwar sind beispielsweise Münz- und Briefmarkensammler nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig nicht unternehmerisch tätig. Der Internethandel im Urteilsfall hatte mit der Tätigkeit eines privaten Sammlers allerdings nichts gemein, denn die Frau hatte fremde Gegenstände veräußert, die zudem keine Sammlerstücke, sondern Gebrauchsgegenstände waren. Zudem hatte sie die Verkäufe über mehrere eBay-Zugänge und Bankkonten abgewickelt, was ein händlertypisches Vorgehen war.


Hinweis: Die Frau konnte den nachträglichen Umsatzsteuerzugriff auch nicht durch einen Vorsteuerabzug aus dem Wareneinkauf abmildern, da die Pelzmäntel vor Jahrzehnten zu privaten Zwecken von der Schwiegermutter angeschafft worden waren.

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(aus: Ausgabe 12/2015)

Source: Mandanten-Infos