Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Landesamt für Steuern warnt vor Abzocke

Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) weist darauf hin, dass sich wieder Schreiben von Betrügern im Umlauf befinden, in denen sie Firmen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern anbieten. Die Betrüger erwecken in ihren Schreiben den Eindruck, von amtlichen Stellen zu stammen. Nur im Kleingedruckten weisen sie darauf hin, dass es sich um keine amtliche, sondern eine kostenpflichtige Eintragung handelt. Das LfSt rät betroffenen Unternehmen, nicht auf die Schreiben zu reagieren und sie keinesfalls ausgefüllt zurückzusenden. 


Die Erteilung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ist immer kostenfrei. Sie erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und kann entweder beim Finanzamt oder direkt beim BZSt beantragt werden. Die Aufnahme in ein besonderes Verzeichnis ist dafür nicht erforderlich. Die für die Unternehmen relevanten Daten können im Bedarfsfall online abgefragt bzw. überprüft werden. 


Hinweis: Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen Sie im Regelfall nur, wenn Sie Warenlieferungen oder Dienstleistungen aus dem EU-Ausland erhalten oder dorthin erbringen. Die Nummer dient als Nachweis gegenüber Ihrem Vertragspartner, dass Sie Unternehmer sind. Da sie Sie eindeutig identifiziert, hilft sie den Finanzämtern außerdem zu kontrollieren, welche Waren und Dienstleistungen Sie als Unternehmer aus dem EU-Ausland bezogen haben. 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 08/2015)

Source: Mandanten-Infos